Totensonntag - Ewigkeitssonntag - Christkönigsfest - Gedenktag der Entschlafenen
König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, den letzten Sonntag des Kirchenjahres als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Dieser Feiertag wurde schnell von anderen evangelischen Landeskirchen übernommen, der Totensonntag ist also in gewisser Weise das evangelische Gegenstück zur Feier von Allerseelen.
Im Laufe der Geschichte hat der letzte Sonntag des Kirchenjahres unterschiedliche Namen getragen:
- Totensonntag - Erinnerung an die erkennbare äußerste Grenze des menschlichen Lebens.
- Ewigkeitssonntag – Trost, wenn die Angst vor dem Sterben über uns kommt.
- Sonntag vom jüngsten Gericht – Erinnerung an das letzte Wort Gottes, das er über unser Tun und Lassen sprechen wird.
- Christkönigsfest – Erinnerung an die Macht und die Herrlichkeit Jesu Christi.
- Letzter Sonntag des Kirchenjahres – Mahnung, dass einmal wird der letzte Tag unseres Lebens kommen wird und der vor uns liegende Lebensweg täglich kürzer wird.
Am Totensonntag ist es üblich, die Friedhöfe zu besuchen und die Gräber zu schmücken. Dabei wird auch auf die Auferstehung der Toten hingewiesen. In den Gottesdiensten wird um um das Kommen Christi und des Reiches Gottes gebetet.
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