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Feiertag in 1 700 bayerischen Gemeinden
Eine Auswahl an Brauchtumsseiten zu Mariä Himmelfahrt
Pressemitteilung:
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in einer Pressemitteilung vom 04.08.2003 mitteilt, ist in Bayern das Fest "Mariä Himmelfahrt" in 1 700 von insgesamt 2 056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag.

Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der 15. August ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in Oberfranken und Mittelfranken in den meisten Gemeinden an diesem Tag gearbeitet. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag.

Nach dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) von 1980 ist in einer Gemeinde am 15. August das Fest "Mariä Himmelfahrt" immer dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihre Hauptwohnung hatten.

In diesem Jahr fällt "Mariä Himmelfahrt" auf einen Freitag. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" in 1 700 von insgesamt 2 056 Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag.

In den beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August überall Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt der Volkszählung 1987 die Zahl der Katholiken überwog. Auch in den meisten oberpfälzischen, schwäbischen und unterfränkischen Gemeinden bleiben die Geschäfte, Büros und Fabrikhallen geschlossen. In Oberfranken und Mittelfranken wird dagegen an diesem Tag in den meisten Gemeinden gearbeitet.

In den Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag, in Nürnberg, Fürth und Erlangen dagegen ein Werktag.

Die Gemeinde Warmensteinach im Landkreis Bayreuth ist diejenige Gemeinde im Freistaat, in der 1987 die Differenz katholische zu evangelische Einwohner am geringsten ausfiel. Hier muß gearbeitet werden, weil es damals 22 evangelische Einwohner mehr als katholische gab.

In welchen bayerischen Kommunen das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Statistischen Bericht "Verzeichnis der Gemeinden Bayerns mit überwiegend katholischer oder evangelischer Bevölkerung (Feiertagsregelung für das Fest "Mariä Himmelfahrt")" oder dem Internetangebot des Landesamts (www.statistik.bayern.de) entnommen werden.

Der Statistische Bericht ist zum Preis von 6,14 € beim Vertrieb des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, 80228 München (Fax: 089/2119-457; E-Mail: vertrieb@statistik.bayern.de) unter der Bestellnummer A 0g006 erhältlich.

Quelle:
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung,
Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
80288 München

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