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Allerheiligen - (1. November)
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Allerheiligen - Hochfest - Gedächtnistag aller Heiligen des Himmels

Allerheiligen ist in ganz Deutschland Feiertag; gesetzlicher Feiertag mit Arbeitsruhe aber nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Auch wenn man am 1. November die Gräber der Verstorbenen besucht, ist der Allerheiligentag ein freudiges Fest. Es wird der Menschen gedacht, die kein eigenes Gedächtnis haben, die jedoch im Himmel das Angesicht Gottes schauen. In der Festmesse findet sich die Vision der Geheimen Offenbarung von den Geretteten: "Dann sah ich eine große Schar aus allen Nationen und Stämmen, Völkern und Sprachen; niemand konnte sie zählen. Sie standen in weißen Gewändern vor dem Thron und vor dem Lamm und trugen Palmzweige in ihren Händen." Offenbarung 7, 9. Es werden weiter die Seligpreisungen der Bergpredigt gelesen, die die Geretteten als Richtschnur für ihr Leben gewählt haben. Sie sind jetzt selig.

Da der Allerheiligentag meist arbeitsfrei ist, besuchen viele an diesem Tag die Gräber ihrer Verstorbenen, entzünden ein Licht und stellen Herbstblumen und, als Zeichen der Hoffnung, grüne Zweige auf die Gräber.

Mit Allerheiligen begann in Irland das neue Jahr, daher ist Halloween mit ausgelassenen Brauchtum verknüpft.

Mit freundlicher Unterstützung von Eckhard Bieger
http://www.kath.de/Kirchenjahr/ - redaktion@kath.de

Allerheiligefest  —   Schon im 4ten Jahrhundert feierten die Griechen am 1sten Sonntag nach Pfingsten ein gemeinsames Fest aller heiligen Märtyrer und der übrigen Heiligen, wie wir den von Chrysostomus noch eine Rede auf diesen Tag haben.

In der abendländischen Kirche aber hat erst Papst Bonifacius IV., nachdem er den von Kaiser Phokas ihm geschenkten heidnischen Pantheontempel in eine Kirche der seligsten Jungfrau und der heiligen Märtyrer verwandelt hatte, das Allerheiligenfest eingeführt. In allgemeine Aufnahme kam es aber erst um die Mitte des 9ten Jahrhunderts und von dieser Zeit an galt es als Fest ersten Ranges mit einer Octav. Das Officium ist von Pius V. fast ganz umgearbeitet worden.

Gregor III. verordnete im Jahr 731, daß die Feier am 1 November abgehalten werde. Das Allerheiligefest, sich gründend auf die Fruchtbarkeit der Kirche an Heiligen, gibt den Gläubigen Gelegenheit, das apostolische Gebot "Ehre wem Ehre gebührt" in unfassendem Sinne zu erfüllen; keinem der Auserwählten soll die Verehrung entzogen werden, die ihm gebührt; dies der eine Gedanke des Allerheiligenfestes.

Sodann sollen aber auch die Gläubigen des vollen Segens, der in der Gemeinschaft der Heiligen liegt, dadurch teilhaftig gemacht werden, daß ihnen Gelegenheit und Aufforderung gegeben wird, die vereinte Fürbitte aller Verklärungen anzuflehen: dies die zweite Seite des Festes. Endlich dient es, als ein die wahren Glanz- und Leuchtpunkte des kirchlichen Lebens zusammenfassendes Bild, zur intensivsten Verherrlichung der Kirche. Zum vierten ist dieser Tag, weil die auf das haupt Unzähliger aus allen Ständen, Geschlechtern, Altern und Nationen und Zeiten gesetzte Krone vor Augen führend, der accentuirteste Zuruf an den Gläubigen, da er eine solche Wolke von zeugen vor sich hat, begierig nach dem Kampfpreis sich auszustrecken. Dieser hohen Bedeutung des Festes entspricht auch ganz seine liturgische Fülle und Schönheit. Es hat eine Vigilie, welche auf die Feier selbst vorbereitet und deren Meßliturgier äußerst passend und schön zur 2ten Collecte die oratio de Spiritu sancto macht. Von der prächtigen Liturgie des festes selbst heben wir die Antiphonen, Responsorien und die Lekrionen der 2ten Nocturn mit dem Hymnus: "placare, Christe, servulis" hervor; aus der Messe insbesondere den Introitus, die Collecte, die Epistel und das Evangelium. Die ganze Octav zeichnet sich durch die Lekrionen der 2ten und 3ten Nocturn aus. Dies Stellung dieses Festes am Ende des Kirchenjahres weist auf das Ziel der Kirche hin.

Quellen:
- Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften 1851
- Internet Recherchen
- und andere

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